Wenn die Schwiegereltern zurückfordern
Dürfen Schwiegereltern vom Schwiegerkind Zuwendungen zurückfordern?
Dürfen Schwiegereltern vom Schwiegerkind Zuwendungen zurückfordern?
Können die Schwiegereltern finanzielle Unterstützung von Schwiegersohn oder -tochter zurückfordern? Die Frage hat der BGH durch zwei Urteile vom 03.02.2010 und 21.07.2010 völlig neu entschieden.
Zum 01. September 2009 sind die neuen Regelungen zum Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten in Kraft getreten. Die Regelungen des neuen Güterrechts sollen nach den Vorstellungen des Justizministeriums zu gerechteren Ergebnissen bei der Verteilung des Erwirtschafteten zwischen den Eheleuten führen.
Es kommt gar nicht selten vor, dass Eltern Ihren Kindern vor dem Tode Vermögen übertragen haben und sie später, etwa weil die vorhandene Rente nicht ausreicht, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch nehmen müssen. Zwar ist diese Problematik durch die Pflegeversicherung entschärft worden, bleibt aber nach wie vor aktuell. Insbesondere für Sozialhilfeträger stellte sich die Frage, ob auf solches Vermögen zurückgegriffen werden soll. Hintergrund ist § 528 BGB, nach dem der Schenker bei Verarmung einen Rückforderungsanspruch hat.