Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2025 geringfügig erhöht,
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2025 geringfügig erhöht,
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2024 erhöht,
Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2023 erhöht,
Einige Jahre nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 wurde jetzt eine Änderung der Vorschrift über die Befristung und Herabsetzung von nachehelichem Unterhalt bei langer Ehedauer beschlossen. Die Neuregelung tritt zum 01. März 2013 in Kraft.