Artikel bewerten

Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2025 geringfügig erhöht, nämlich bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 € in der ersten Altersstufe auf 482,00 € in der zweiten Altersstufe auf 554,00 € und in der dritten Altersstufe auf 649,00 € in der vierten Altersstufe auf 693,00 € Bei höherem Einkommen ergeben […]

Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2025 geringfügig erhöht,

nämlich bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 €

  • in der ersten Altersstufe auf 482,00 €
  • in der zweiten Altersstufe auf 554,00 € und
  • in der dritten Altersstufe auf 649,00 €
  • in der vierten Altersstufe auf 693,00 €

Bei höherem Einkommen ergeben sich entsprechend höhere Beträge. Das Kindergeld beträgt für alle Kinder jetzt 255,00 €.

Die Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link:

Düsseldorfer Tabelle 2025