Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2025 geringfügig erhöht,
nämlich bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 €
- in der ersten Altersstufe auf 482,00 €
- in der zweiten Altersstufe auf 554,00 € und
- in der dritten Altersstufe auf 649,00 €
- in der vierten Altersstufe auf 693,00 €
Bei höherem Einkommen ergeben sich entsprechend höhere Beträge. Das Kindergeld beträgt für alle Kinder jetzt 255,00 €.
Die Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link: