Beispiel Patientenverfügung
Der Inhalt von Patientenverfügungen ist seit dem Frühjahr 2017 erneut in der Diskussion. Aber ganz so schlimm ist es nicht.
Der Inhalt von Patientenverfügungen ist seit dem Frühjahr 2017 erneut in der Diskussion. Aber ganz so schlimm ist es nicht.
Vorsorgevollmachten sollte grundsätzlich jeder erstellt haben. Es gibt hierfür verschiedene Lösungsansätze.
Die Scheidung online ist heute modern, ist aber nicht für jeden geeignet. Die Vor- und Nachteile haben wir einmal zusammengestellt.
Die Eheschließung hat – neben der romantischen Seite – vor allem rechtliche Auswirkungen, die für die Betroffenen wirtschaftliche Konsequenzen hat. Die Heirat bringt zwar regelmäßig steuerliche Vorteile mit sich, hat aber gleichzeitig auch ein Bündel von gegenseitigen Pflichten im Gepäck. Das ist in guten Tagen erwünscht, lässt sich aber in schlechten Tagen nicht abstreifen. 50 % aller Ehen in Deutschland werden bekanntlich später geschieden, so dass es eigentlich jeden treffen kann. Egal, wie man zu dieser Tatsache steht: Beginnt es in einer Ehe zu kriseln, sollten sich die Betroffenen als erstes über Ihre Situation Gedanken machen. Hier gilt der politische Grundsatz: Wer den Frieden will, muss für den Krieg rüsten! Übertragen heißt das, das derjenige, der eine Ehe beenden will, sich über die Konsequenzen im Klaren sein sollte. Nicht selten überlegen es sich die Beteiligten dann noch einmal. Was muss ich wissen?
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten für jeden, der die Entscheidungshoheit über sein Leben behalten möchte, ein Gebot der Stunde sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im November 2018 erneut mit dem Inhalt einer Patientenverfügung befasst.
Zum 01.09.2009 ist eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft getreten. Seit Mitte 2013 wird das Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer geführt.