Die Ehefrau und der Ehemann sind um die 30 Jahre alt, haben keine Kinder und arbeiten beide. Der Ehemann verdient deutlich mehr.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Die Ehefrau sollte von sich aus zunächst keinen Scheidungsantrag einreichen.
- Es ist zu überlegen, wer aus der Ehewohnung auszieht. Ein Auszug ist zu planen. Ihre Lieblingssachen sollten Sie mitnehmen. Die Erfahrung zeigt, was Sie nicht mitnehmen, ist weg!
- Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos an einen wirklich sicherem Ort unter.
- Machen Sie eine Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche vorzubereiten. Das Problem ist geklärt, wenn es schon einen Ehevertrag mit einer Unterhaltsregelung gibt (bei Kinderwunsch ist für die Ehefrau ein Ehevertrag vorher immer dringend anzuraten). Ist der Unterhaltsanspruch noch zu klären, dann sind die Unterlagen dafür sicherzustellen. Besorgen Sie die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen des Ehemannes und den letzten Steuerbescheid, bei Selbstständigkeit des Ehemannes die letzten drei Bilanzen bzw. die letzten drei Einnahme- Überschussrechnungen und die letzten drei Steuerbescheide. (Ablichtungen erstellen, sicher deponieren)
- Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist und die Beweise gesichert sind.
2. Fall
Die Ehefrau ist Ende 30, hat zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren und ist nicht berufstätig.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Die Ehefrau sollte von sich aus zunächst keinen Scheidungsantrag einreichen.
- Es ist zu überlegen, wer aus der Ehewohnung auszieht. Ein Auszug ist zu planen. Ihre Lieblingssachen sollten Sie mitnehmen. Die Erfahrung zeigt, was Sie nicht mitnehmen, ist weg! Der Ehemann sollte ausziehen. Es ist zu verhindern, dass der ausziehende Ehegatte nach Belieben ein- und ausgehen kann in der Wohnung.
- Es sind klare Umgangsregelungen betreffend die Kinder zu treffen.
- Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos an einen wirklich sicherem Ort unter.
- Machen Sie eine Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche vorzubereiten. Das Problem ist geklärt, wenn es schon einen Ehevertrag mit einer Unterhaltsregelung gibt (bei Kinderwunsch ist für die Ehefrau ein Ehevertrag vorher immer dringend anzuraten). Ist der Unterhaltsanspruch noch zu klären, dann sind die Unterlagen dafür sicherzustellen. Besorgen Sie die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen des Ehemannes und den letzten Steuerbescheid, bei Selbstständigkeit des Ehemannes die letzten drei Bilanzen bzw. die letzten drei Einnahme- Überschussrechnungen und die letzten drei Steuerbescheide. (Ablichtungen erstellen, sicher deponieren)
- Es sind Kinderbetreuungsstätten zu organisieren.
- Es sind bei der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsmöglichkeiten, Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu ermitteln sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen. Es ist ein beruflicher Plan zu erstellen für eine angemessene Tätigkeit.
- Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist und die Beweise gesichert sind.
3. Fall
Die Ehefrau ist 55 Jahre alt, nicht berufstätig und die Kinder sind aus dem Haus.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Die Ehefrau sollte von sich aus zunächst keinen Scheidungsantrag einreichen.
- Es ist zu überlegen, wer aus der Ehewohnung auszieht. Den Auszug sollte man dem Ehemann überlassen. Ein Auszug ist zu planen. Bringen Sie Ihre Lieblingssachen in Sicherheit. Die Erfahrung zeigt, was Sie nicht mitnehmen oder sichern , ist weg! Es ist zu verhindern, dass der ausziehende Ehegatte nach Belieben ein- und ausgehen kann in der Wohnung.
- Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos an einen wirklich sicherem Ort unter.
- Machen Sie eine Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche vorzubereiten. Das Problem ist geklärt, wenn es schon einen Ehevertrag mit einer Unterhaltsregelung gibt. Ist der Unterhaltsanspruch noch zu klären, dann sind die Unterlagen dafür sicherzustellen. Besorgen Sie die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen des Ehemannes und den letzten Steuerbescheid, bei Selbstständigkeit des Ehemannes die letzten drei Bilanzen bzw. die letzten drei Einnahme- Überschussrechnungen und die letzten drei Steuerbescheide. (Ablichtungen erstellen, sicher deponieren)
- Unterhaltsansprüche sollten sofort geltend gemacht werden und nicht auf die lange Bank geschoben werden.
- Es sind bei der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsmöglichkeiten, Fortbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu ermitteln sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen. Es ist ein beruflicher Plan zu erstellen für eine angemessene Tätigkeit.
- Ärztliche Bescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit sind einzuholen.
- Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist und die Beweise gesichert sind.
Unser Tipp:
- Lassen Sie sich so früh wie möglich beraten, die Kosten liegen in überschaubarer Größenordnung.
- Fragen Sie nicht die Nachbarin oder Ihre Haushaltshilfe, sondern einen Experten, am besten uns.