Die Ehefrau und der Ehemann sind um die 30 Jahre alt, haben keine Kinder und arbeiten beide. Der Ehemann verdient deutlich mehr.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Von dem besser verdienenden Ehemann ist frühzeitig die Scheidung einzureichen.
- Es ist ein getrenntes Konto einzurichten. Kontovollmachten der Ehefrau sind zu widerrufen. Die EC-Karte ist zu sperren.
- Es ist zu überlegen, wer auszieht. Ein Auszug ist zu planen. Nehmen Sie Ihre Lieblingssachen mit. Die Erfahrung zeigt, was Sie nicht mitnehmen, ist weg!Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos an einen wirklich sicherem Ort unter.
- Machen Sie eine Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche der Ehefrau zu prüfen. Das Problem ist geklärt, wenn es schon einen Ehevertrag mit einer Unterhaltsregelung gibt Ist der Unterhaltsanspruch noch zu klären, dann sind die Unterlagen dafür sicherzustellen. Besorgen Sie die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen der Ehefrau.
- Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist und die Beweise gesichert sind.
2. Fall
Die Ehefrau ist Ende 30, hat zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren und ist nicht berufstätig.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Der Ehemann sollte alsbald die Scheidung einreichen.
- Es ist ein getrenntes Konto einzurichten. Kontovollmachten der Ehefrau sind zu widerrufen. Die EC-Karte ist zu sperren.
- Es sind klare Umgangsregelungen betreffend die Kinder zu treffen.
- Es ist zu überlegen, wer auszieht. Ein Auszug ist zu planen. Nehmen Sie Ihre Lieblingssachen mit. Die Erfahrung zeigt, was Sie nicht mitnehmen, ist weg!
- Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos an einen wirklich sicherem Ort unter.
- Machen Sie eine Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche der Ehefrau zu prüfen. Die Ehefrau muss frühzeitig und nachweislich auf ihre Pflicht zur Erwerbstätigkeit hingewiesen werden. Bieten Sie an, die Betreuung der Kinder durch die Großeltern vornehmen zu lassen. ADHS bei Kindern liegt tatsächlich in den seltensten Fällen vor. Auch bei psychischer Erkrankung muss die Ehefrau arbeiten gehen. Unterhaltszahlungen sollten nur unter Vorbehalt erfolgen.
- Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist und die Beweise gesichert sind.
3. Fall
Die Ehefrau ist 55 Jahre alt, nicht berufstätig und die Kinder sind aus dem Haus.
Kriselt es in der Ehe, ist folgendes zu tun.
- Der Ehemann sollte alsbald die Scheidung einreichen.
- Es ist ein getrenntes Konto einzurichten. Kontovollmachten der Ehefrau sind zu widerrufen. Die EC-Karte ist zu sperren.
- Es ist zu überlegen, wer auszieht. Ein Auszug ist zu planen. Nehmen Sie Ihre Lieblingssachen mit. Die Erfahrung zeigt, was Sie nicht mitnehmen, ist weg!
- Erstellen Sie vorsorglich eine Hausratsliste und machen Sie Fotos von allem, was wertvoll sein kann. Bringen Sie die Liste und die Fotos an einen wirklich sicherem Ort unter.
- Machen Sie eine Vermögensaufstellung (Konten, Versicherungen, Wertpapiere) und fertigen Sie entsprechende Fotokopien von den wichtigsten Unterlagen an. Bringen Sie die Liste und die Fotokopien an einen wirklich sicherem Ort unter. Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt verringern das Endvermögen.
- Es sind Unterhaltsansprüche der Ehefrau zu prüfen. Die Ehefrau muss frühzeitig und nachweislich auf ihre Pflicht zur Erwerbstätigkeit hingewiesen werden. Bieten Sie an, die Betreuung der Kinder durch die Großeltern vornehmen zu lassen. ADHS bei Kindern liegt tatsächlich in den seltensten Fällen vor. Auch bei psychischer Erkrankung muss die Ehefrau arbeiten gehen. Unterhaltszahlungen sollten nur unter Vorbehalt erfolgen.
- Verkünden Sie die Trennung erst, wenn alles vorbereitet ist und die Beweise gesichert sind.
Unser Tipp:
- Lassen Sie sich so früh wie möglich beraten, die Kosten liegen in überschaubarer Größenordnung.
- Fragen Sie nicht den Nachbarn oder Ihren Arbeitskollegen, sondern einen Experten, am besten uns.