Vermeidung von Publizität bei GmbH und KG
Seit dem 01.01.2000 sind alle Kapitalgesellschaften, aber auch die GmbH & Co. KG, verpflichtet, ihre Bilanzen beim Handelsregister offen zu legen (Siehe Tipp G-2). Diese Verpflichtung stößt bei manchem Unternehmer auf geringe Gegenliebe.