Schwarzstaub in der Wohnung

Wer hat die Kosten der Beseitigung von Schwarzstaub in der Wohnung zu bezahlen? Durch Urteil vom 28. Mai 2008 hat der BGH entschieden, dass die Kosten der Beseitigung von Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung bei vertragsgemäßem Gebrauch von dem Vermieter zu tragen sind.

Kategorie: Mietrecht, Schönheitsreparaturen