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Düsseldorfer Tabelle zum 1. 1. 2024 geändert

Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2024 erhöht, nämlich bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 € in der ersten Altersstufe auf 480,00 € in der zweiten Altersstufe auf 551,00 € und in der dritten Altersstufe auf 645,00 € in der vierten Altersstufe auf 689,00 € Bei höherem Einkommen ergeben sich […]

Die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich ab 01. Januar 2024 erhöht,

nämlich bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 €

  • in der ersten Altersstufe auf 480,00 €
  • in der zweiten Altersstufe auf 551,00 € und
  • in der dritten Altersstufe auf 645,00 €
  • in der vierten Altersstufe auf 689,00 €

Bei höherem Einkommen ergeben sich entsprechend höhere Beträge. Das Kindergeld beträgt für alle Kinder wie bisher 250,00 €.

Die Einzelheiten finden Sie unter nachstehenden Link:

Düsseldorfer Tabelle 2024