Der Nießbrauch
Für die Regelung von Erbfällen, aber auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge wird nicht selten der Nießbrauch von Vermögen als Gestaltungsmöglichkeit eingesetzt. Dies hat oft steuerrechtliche Gründe.
Für die Regelung von Erbfällen, aber auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge wird nicht selten der Nießbrauch von Vermögen als Gestaltungsmöglichkeit eingesetzt. Dies hat oft steuerrechtliche Gründe.
Eine 15-jährige unterhielt mit Zustimmung Ihrer Eltern einen Account bei Facebook. 2012 verstarb das Mädchen unter bisher ungeklärten Umständen infolge eines U-Bahnunglücks. Erben waren die Eltern des Mädchens. Als die Eltern Zugang zu dem Account erhalten wollten, wurde dies von Facebook verweigert.
Wenn der Inhaber eines eingetragenen Wohnungsrechts auf diese schenkweise verzichtet hat, sind bei Verarmung innerhalb von 10 Jahren neben dem Ersatz des Wertes des Verzichts auch die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Am 17.08.2015 ist die europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbRVO) vom 07.06./27.07.2012, in Kraft getreten.
Der BGH hat sich in einer 2016 veröffentlichten Entscheidung mit der unentgeltlichen Übertragung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts befasst. Derartige Gestaltungen sind für die sogenannte vorweggenommene Erbfolge beliebt.
Bei Erbengemeinschaften war es bisher schwierig, die Verwaltung von Grundbesitz umzusetzen, wenn es keine einvernehmliche Meinung unter den Miterben gab.
Sehr beliebt als Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge ist die Übergabe von Grundbesitz auf die Kinder unter gleichzeitigem Vorbehalt eines Wohnungsrechtes. Gar nicht so selten ist dies verbunden mit einer Pflegeverpflichtung, insbesondere wenn Eltern und Kinder im gleichen Hause leben. Derartige Gestaltungen sind allerdings – obwohl sie durch den Notar beurkundet werden müssen – häufig nicht zu Ende gedacht sind. Die Probleme zeigen sich dann im Rahmen der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH). Hier gibt es immer wieder die gleichen typischen Problemstellungen:
Die typische Gestaltung eines Behindertentestamentes wurde nunmehr auch durch das
Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 09. Oktober 2007 ausdrücklich gebilligt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Januar 2007 das Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist nicht ausnutzen zu wollen, sondern möglichst frühzeitig eine neue Regelung zu finden.
Bei größeren Pflichtteilsansprüchen stellt sich wie bei allen Vermögensübergängen im Rahmen der Erbfolge die Frage, ab welchem Zeitpunkt das Finanzamt die Erbschaftssteuer verlangen kann. Diese Frage stellt sich erst recht dann, wenn der Berechtigte zunächst noch gar keine Ansprüche stellt.