Zusammenlegung von Wohnungseigentum

Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Gilt das auch für die Zusammenlegung zweier Wohnungseigentumsrechte?  

Kategorie: Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht