Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei GbR
- Details
- von Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Durch Urteil vom 21. April 2005 hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) klargestellt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur wirksam ist, wenn bei einer Kündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) alle Gesellschafter das Kündigungsschreiben unterzeichnet haben.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen. Dafür ist es erforderlich, dass der Kündigende die Kündigung unterzeichnet. Es ist ferner erforderlich, dass alle Erklärenden die Kündigung unterzeichnen. Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter die Erklärung, dann muss dieses durch einen Hinweis zum Ausdruck kommen. Der andere Vertragspartner soll hierdurch geschützt werden. Für ihn soll ersichtlich werden, ob der Unterzeichnende die andere Vertragspartei ist, das Schreiben von dem Unterzeichnenden stammt und wer der Unterzeichner ist.
Sind in einem Kündigungsschreiben einer GbR alle Gesellschafter sowohl im Briefkopf als auch maschinenschriftlich in der Unterschriftszeile aufgeführt, so reicht es nicht, wenn nur ein Teil der Gesellschafter ohne weiteren Vertretungszusatz unterzeichnet. Die Kündigung ist unwirksam.
Aktuelle Veranstaltungen
Typische Rechtsfragen einfach und verständlich erklärt. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in Bonn – die Teilnahmegebühr beträgt nur 10 Euro. Wir freuen uns auf Sie!
Wie mache ich ein Testament?
1. März 2023
15. November 2023
Scheidung richtig – Fehler vermeiden
22. März 2023
18. Oktober 2023
Sicher ins Eigenheim – Baurecht für Bauherrn
März 2024
13. September 2023
WEG-Recht für Eigentümer
14. Juni 2023
Neue Entwicklungen im Mietrecht
September 2024
"Recht Aktuell" – Neue Ausgabe
Unser regelmäßiger Rechtsreport mit aktuellen Themen und Urteilen. Unser kostenloser Service für alle Mandanten und Interessenten – jetzt per Post oder E-Mail bestellen.
- Mietrechtsreform 2019
- Vererblichkeit eines Faccebook-Accounts
- Schimmel im Altbau
- Prüfbarkeit einer Schlussrechnung
- Vermietung einer Eigentumswohnung für Feriengäste
- Rückforderung eines Wohnrechts wegen Verarmung