Die Abrechnung auf Stundenlohnbasis kommt bei Bauverträgen häufig vor. Zwar wird oft versucht, durch Pauschalierung zu Einheitspreisen oder durch Gesamtpauschalierungen das Risiko derartiger Stundenlohnabrechnungen zu vermeiden. Aber bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten sind Pauschalierungen kaum möglich. Stundenlohnarbeiten können einen ganz erheblichen Umfang annehmen, so dass Streitigkeiten über die Berechtigung der daraus resultierenden Forderung geradezu vorprogrammiert sind. In Gerichtsverfahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass gerade Stundenlohnarbeiten häufig Gegenstand der Diskussion sind und umfangreiche Beweisaufnahmen mit hohen Kosten erfordern, was bei richtiger Vorgehensweise vermieden werden kann.