Wiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung
Muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, den er wegen Krankheit gekündigt hat, wiedereinstellen, wenn überraschend eine Besserung des Gesundheitszustandes eintritt?
Muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, den er wegen Krankheit gekündigt hat, wiedereinstellen, wenn überraschend eine Besserung des Gesundheitszustandes eintritt?
Für den Inhalt von Eheverträgen sieht der Gesetzgeber grundsätzlich freie Gestaltungsmöglichkeiten vor. Soweit durch verschiedene Rechtsvorschriften Grenzen gezogen werden, beziehen diese Grenzen sich häufig nur auf reine Formvorschriften. Nicht ausgeschlossen werden kann außerdem im Rahmen eines Ehevertrages der Unterhalt während der Ehe. Der Ausschluss von nachehelichen Unterhaltsansprüchen wurde daher bisher ohne wesentliche Beschränkungen als wirksam angesehen. Der BGH hat selbst Eheverträge für wirksam gehalten, in denen schwangere Frauen vor Eingehen der Ehe mit ihrem zukünftigen Ehemann für den Fall der Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben.
Es kommt gar nicht selten vor, dass Eltern Ihren Kindern vor dem Tode Vermögen übertragen haben und sie später, etwa weil die vorhandene Rente nicht ausreicht, die Hilfe des Sozialamtes in Anspruch nehmen müssen. Zwar ist diese Problematik durch die Pflegeversicherung entschärft worden, bleibt aber nach wie vor aktuell. Insbesondere für Sozialhilfeträger stellte sich die Frage, ob auf solches Vermögen zurückgegriffen werden soll. Hintergrund ist § 528 BGB, nach dem der Schenker bei Verarmung einen Rückforderungsanspruch hat.
Nicht selten macht ein Arbeitnehmer noch Gehaltsansprüche geltend und der Arbeitgeber rechnet dann mit Gegenansprüchen auf. Der Arbeitnehmer klagt seine Ansprüche dann beim Arbeitsgericht ein und der Arbeitgeber macht auch hier die Aufrechnung geltend.
Wann die Nachbesserung von Baumängeln unverhältnismäßig wird, ist in der Praxis von großer Bedeutung. Denn grundsätzlich ist der Unternehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Aber oft steht der Aufwand hierfür völlig außerhalb des Nutzens für den Bauherrn.
Nicht selten wird im Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers zu dessen Absicherung vereinbart, dass dem Geschäftsführer im Falle einer vorzeitigen ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung seitens des Betriebes eine Abfindung zu zahlen ist. Ob diese Vereinbarungen aber auch wirksam sind, war streitig.
Bei langjährig laufenden Mietverträgen über Ladenlokale sind für den Mieter regelmäßig die Umsätze entscheidend. Bei neu errichteten Einkaufszentren besteht die Gefahr, dass es vom Publikum nicht angenommen wird und die erwarteten Umsätze ausbleiben. Für den Mieter stellt sich die Frage, ob er sich vorzeitig vom Vertrag lösen kann, ohne hohen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klare Maßstäbe gesetzt.
Nicht selten wird ein – leitender – Mitarbeiter eines Unternehmens bei entsprechender Qualifikation in das Amt eines Geschäftsführers der GmbH berufen. Soll dieser dann wieder abberufen werden, so können sich erhebliche Probleme ergeben, wenn nicht von vornherein eine eindeutige Klärung der rechtlichen Situation erfolgt ist.
Muss der Verkäufer eines Grundstücks auf ihm bekannte Nachteile eines Grundstückes oder auf Altlasten hinweisen oder reicht die Äußerung eines bloßen Verdachts? Ändert sich etwas, wenn der Käufer bereits selbst einen Verdacht haben konnte? Der BGH hat durch ein Urteil vom 20.10.2000 die Grundsätze zur Aufklärungspflicht präzisiert:
Macht die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung die gefassten Beschlüsse unwirksam?