Die gesetzliche Erbfolge
Der Gesetzgeber hat – weil eine Nachlassregelung immer erforderlich ist – für alle diejenigen Fälle, in denen es besondere Anordnungen nicht gibt, eine Auffangregelung vorgesehen, die gesetzliche Erbfolge. In dieser ist detailliert geregelt, wie und auf welche Art und Weise an wen der Nachlass eines Verstorbenen zu vererben ist.