Vor- und Nacherbschaft

Die Bedeutung eines Testaments für den Erbfall ist bekannt. Manch einer fürchtet sich, ein Testament aufzusetzen, weil er sich nicht ausreichend mit den rechtlichen Grundlagen auskennt. Auch wenn diese Befürchtung gegenstandslos ist, weil die Gerichte bei der Beurteilung des Inhalts von Testamenten die Umstände berücksichtigen müssen, so sind gewisse Kenntnisse aber dennoch hilfreich. Denn ohne Wissen kann man die Möglichkeiten, die man hat, nicht ausschöpfen. Deshalb stellen wir hier und in den folgenden Ausgaben typische Instrumente vor.

Kategorie: Erbrecht, Erbrechtsgrundsätze



Testament und Erbvertrag – Errichtung und Aufhebung

Wer mit der gesetzlichen Regelung über die Nachfolge nach dem Tode nicht zufrieden ist, für den bietet sich die Möglichkeit an, dies durch Testament oder durch Erbvertrag anders zu regeln. Für beide  bestehen formale Voraussetzungen. Ein Testament muss

Kategorie: Erbrecht, Erbrechtsgrundsätze





Die Verteilung der Erbmasse

Mit dem Erbfall entsteht die Erbengemeinschaft. Sie ist eine „Zwangsgemeinschaft“ und führt zu einer starken Bindung zwischen den Erben, weil sämtliche Vermögenswerte des Nachlasses nur allen Erben gemeinsam zustehen. Solange also die Erbengemeinschaft besteht, sind die Miterben in ein enges Korsett eingebunden. Dem gegenüber steht der im Gesetz begründete Anspruch jedes Miterben, jederzeit von den anderen die Auseinandersetzung des Nachlasses zu verlangen.

Kategorie: Erbrecht, Erbrechtsgrundsätze

Nachfolge im Familienunternehmen

Bei der Beratung über Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben erleben wir immer wieder, dass mit den falschen Prioritäten nach Lösungen gesucht wir: Steuerliche Überlegungen stehen im Vordergrund, obwohl sie tatsächlich nachrangig sind.

Kategorie: Erbrecht, Vermögensnachfolge